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15.09.2024 08:00 von debitserv

in eigener Sache

Neue Schnittstelle zu mehr als 5.000 Meldebehörden

Gemeinsam mit der RISER ID Services GmbH beschleunigen wir ab sofort den Abruf von Meldeamts­anfragen (EMA) in debitserv-Inkassoverfahren spürbar. Die RISER-Schnittstelle ist jetzt vollständig in unsere Fachsoftware integriert. Das verkürzt die durchschnittliche Bereit­stellungs­dauer von Einwohner­meldeamts­informationen deutlich. Als Auftraggeber der debitserv GmbH profitieren Sie von dieser Prozess­verbesserung direkt durch kürzere Verfahrens­laufzeiten und schnellere Geldeingänge.

Warum Meldeamtsanfragen:

Als Faustformel gilt, dass etwa 10% der deutschen Bevölkerung innerhalb eines Jahres umziehen. Das entspricht 7,5 – 9 Mio. Umzügen in Deutschland - pro Jahr! Nur ein Bruchteil der Umziehenden informiert seine sämtlichen Vertrags­partner über die neue Adresse. Weit vorn sind Banken und Krankenkassen, die immerhin von ca. 2/3 ihrer Mitglieder und Kunden die neue Anschrift aktiv übermittelt bekommen. Viele andere Branchen können solche ‚Meldequoten‘ ihrer zahlungs­pflichtigen Vertragspartner nicht ansatzweise erreichen. Verlage werden beispielsweise nur von etwa jedem 10ten Umziehenden aktiv über die neue Adresse informiert. Und wiederum einer von zehn Umziehenden informiert keinen einzigen Vertrags­partner über die neue Adresse. Folglich sind Umzüge und die daraus resultierenden Adress­änderungen von Kunden und Mitgliedern eine wesentliche Ursache für offene Forderungen. Die Herausforderung liegt auf der Hand: ohne neue, zustellfähige Adresse kann eine Forderung in der Regel nicht beigetrieben werden. Es liegt somit in der Natur der Sache, dass ein funktionierender Adress­ermittlungs­prozess elementarer Bestandteil für Erfolg im Forderungs­management ist.

Was kosten Einwohnermeldeamtsanfragen:

Die Kosten für Einwohner­meldeamts­anfragen richten sich nach den jeweiligen landes­gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes, in dessen Gebiet die angefragte Meldebehörde ihren Sitz hat. Die Höhe der jeweils anfallenden Gebühren können deshalb von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Die für notwendige Meldeamts­anfragen anfallenden Kosten werden dem Forderungs­schuldner in voller Höhe auferlegt.

Gibt es Alternativen zur Melderegisterauskunft:

Kommt es zu Postrückläufern, ist eine Einwohner­meldeamts­anfrage nicht in jedem Inkasso­verfahren alternativlos. Neben Meldeämtern nutzt debitserv auch privat­wirtschaftliche Adress­daten­banken mit gutem Ermittlungs­erfolg. Hier liegen die Anfragekosten pro Treffer oft signifikant unter denen einer Melde­amtsanfrage. So kann der gesetzlichen Kosten­minderungspflicht bestmöglich entsprochen werden. Kommt es aber im Verfahrensverlauf absehbar darauf an, neue Adressen oder ganze Adressketten gerichtsfest nachzuweisen oder liefern die vorgelagerten Anfrageoptionen keine Treffer, gibt es zur 'echten' Einwohner­meldeamts-­anfrage keine Alternative. Für eine zwangsweise Durchsetzung mit Vollstreckungs­maßnahmen akzeptieren die zuständigen Gerichte regelmäßig nur Melderegisterauskünfte. Debitserv freut sich deshalb, Ihnen mit der vollintegrierten RISER-Schnittstelle einen echten Mehrwert liefern zu können, der ab sofort viele Verfahren nochmals deutlich beschleunigen wird.

debitserv GmbH

Epinayplatz 2
61440 Oberursel

Tel.: + 49 (0) 6171 6941350
Mail: info@debitserv.de

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